Strom und Wärme

Ökosteuer

 

 

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Beispielrechnung

                                        

Befreiung von der Strom- und Mineralölsteuer

Bei einer Leistung kleiner als 2000 kW und einem Jahresnutzungsgrad von mehr als 70% sind BHKW von der Mineralöl- und der Stromsteuer befreit!

  ca.-Werte in € genaue Werte in DM
Stromsteuer
(seit 01.01.2003)
2,05 Cent/kWh 4,0 Pf/kWh
Mineralölsteuer seit 01.01.2003  (im Bundestag am 14.11.02 verabschiedet):
Erdgas 0,55 Cent/kWh (Ho)  
Flüssiggas 6,06 Cent/kg  
Heizöl 6,14 Cent/l  

Umrechnung der Punkte zur  Ökosteuerreform auf den Strompreis bei  Einsatz eines mit Erdgas betriebenen Klein-BHKW:

            Ökosteuerkomponente                                               Vorteil für das BHKW                                                                          

bullet

  Wegfall der Mineralölsteuer für BHKW-Brennstoff

             0,55 Cent/kWh Erdgas (Ho) * 1,1 = 0,605 Cent/kWh (Hu),

             Wird der Steuervorteil auf die erzeugte kWh Strom

             umgerechnet, ergibt sich dieser mit

             0,605 Cent/kWh (Hu) : 0,30 el. Wirkungsgrad BHKW =          2,01 Cent/kWh_el

             (Annahme: Die Wärme wird im BHKW mit gleichen

              Wärmeverlusten erzeugt wie im Heizkessel)

bullet

   Wegfall der Stromsteuer, ab 01.01.2003 zusätzlich             2,04 Cent/kWh_el

             Summe netto                                                                       4,05 Cent/kWh_el

 

- eine Informationsseite der GLIZIE GmbH                   Angaben ohne Gewähr, Zahlen gerundet

 

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