Strom und Wärme
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| Befreiung von der Strom- und MineralölsteuerBei einer Leistung kleiner als 2000 kW und einem Jahresnutzungsgrad von mehr als 70% sind BHKW von der Mineralöl- und der Stromsteuer befreit!
Umrechnung
der Punkte zur Ökosteuerreform auf
den Strompreis bei Einsatz eines mit Erdgas betriebenen Klein-BHKW:
Ökosteuerkomponente Vorteil für das BHKW
0,55 Cent/kWh Erdgas (Ho) * 1,1 = 0,605 Cent/kWh (Hu),
Wird der Steuervorteil auf die erzeugte kWh Strom
umgerechnet, ergibt sich dieser mit
0,605 Cent/kWh (Hu) : 0,30 el. Wirkungsgrad BHKW = 2,01
Cent/kWh_el
(Annahme: Die Wärme wird im BHKW mit gleichen
Wärmeverlusten erzeugt wie im Heizkessel)
Summe netto 4,05 Cent/kWh_el
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