Ökosteuer, Steuerbefreiung für BHKW
1.
Mineralölsteuerrückerstattung
Es
empfiehlt sich einen Antrag auf
Erlass/Rückerstattung der Mineralölsteuer beim Hauptzollamt zu stellen
(gemäß EnergieStG., das ab 01.08.06 das Mineralölsteuergesetz ablöst).
S.
EnergieStG. § 3 und §
53 unter www.zoll.de
2.
Stromsteuer
Die
Stromsteuerbefreiung erfolgt gemäß StromStG, s. ebenfalls www.zoll.de

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