Strom und Wärme
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| Berechnung der Mineralölsteuerrückerstattung für BHKW-Brennstoff Fallbeispiel
Erdgasbetrieb
- kein Gasunterzähler
für das Blockheizkraftwerk vorhanden
- Stromzähler für
das Blockheizkraftwerk vorhanden
Der
Brennstoffbedarf für die BHKW-Anlage lässt sich für die
Mineralölsteuerrückerstattung
ausreichend genau über die in diesem Zeitraum im BHKW erzeugte elektrische
Energie wie folgt errechnen: Brennstoffbezug
BHKW = Stromerzeugung BHKW x Umrechnungsfaktor Hu auf Ho / elektrischen
Wirkungsgrad/Umrechnungsfaktor KWh auf MWh. BHKW-Brennstoffbezug (Ho) = kWh_el
* 1,1 / eta_el / 1000
[MWh] Die
Steuerersparnis je MWh Brennstoff gegenüber der Verfeuerung im Heizkessel beträgt
5,5 €/MWh (Ho). Beispiel:
Vom
01.01. bis 31.12. eines Jahres betrug die Stromerzeugung eines BHKW mit 30 kW
elektrischer Leistung = 200000 kWh, BHKW-Brennstoffbezug
(Ho) : 200000
* 1,1 / 0,30 / 1000 = 733 MWh Steuerrückerstattung
:
733 MWh * 5,5 €/MWh = € 4.032,- BHKW
Brennstoffbezug und beantragte Steuerrückerstattung müssen ins Antragsformular
der Zollbehörde eingetragen werden (Formular beim zuständigen Hauptzollamt erhältlich). Der Betrag zuzüglich MWSt. müsste erstattet werden. Voraussetzung: Der Gesamtwirkungsgrad des BHKW liegt über den für die Mineralölsteuerrückerstattung geforderten 70 % . Der Wirkungsgrad kann dem Datenblatt zum BHKW entnommen werden, was als Nachweis gegenüber den Zollbehörden ausreicht. Die Stromsteuer auf den im BHKW erzeugten Strom wurde bereits über den geringeren Strombezug eingespart, hierzu erfolgt daher keine Rückerstattung über die Zollbehörde.
Fallbeispiel
Flüssiggasbetrieb
- kein Gasunterzähler
für das Blockheizkraftwerk vorhanden
- Stromzähler für
das Blockheizkraftwerk vorhanden
Der
Brennstoffbedarf für die BHKW-Anlage lässt sich für die
Mineralölsteuerrückerstattung
ausreichend genau über die in diesem Zeitraum im BHKW erzeugte elektrische
Energie wie folgt errechnen: Brennstoffbezug
BHKW = Stromerzeugung BHKW / el. Wirkungsgrad / unterer Heizwert
kg Brennstoff = kWh_el / eta_el
/ unter Heizwert Die
Steuersparnis je kg Brennstoff gegenüber der Verfeuerung im Heizkessel beträgt
bei Flüssiggas 0,03837 €/kg. Beispiel:
Vom
01.01. bis 31.12. eines Jahres betrug die Stromerzeugung eines BHKW mit 30 kW
elektrischer Leistung = 200000 kWh, BHKW-Brennstoffbezug
= 200000 / 0,30 / 12,875 =
51780 kg Steuerrückerstattung
= 51780 kg * ca. 0,05 €/kg =ca.
€ 2.589,- BHKW
Brennstoffbezug und beantragte Steuerrückerstattung müssen ins Antragsformular
der Zollbehörde eingetragen werden (Formular beim zuständigen Hauptzollamt erhältlich). Der Betrag zuzüglich MWSt. müsste erstattet werden. Voraussetzung: Der Gesamtwirkungsgrad des BHKW liegt über den für die Mineralölsteuerrückerstattung geforderten 70 % . Der Wirkungsgrad kann dem Datenblatt zum BHKW entnommen werden, was als Nachweis gegenüber den Zollbehörden ausreicht. Die Stromsteuer auf den im BHKW erzeugten Strom wurde bereits über den geringeren Strombezug eingespart, hierzu erfolgt daher keine Rückerstattung über die Zollbehörde.
Fallbeispiel
Erdgasbetrieb
- separater
Gasunterzähler für das Blockheizkraftwerk vorhanden
Der
Brennstoffbedarf für die BHKW-Anlage lässt sich für die Mineralölsteuer-Rückerstattung
mit einem separaten Gas-Unterzähler emitteln: Brennstoffbezug
BHKW = Differenz Zählerstand x Zustandszahl x Brennwert /1000 1000
= Umrechnung von kWh auf MWH Zustandszahl
„Zn“ und Brennwert „Hon“ können der Gasabrechnung des Gasversorgers
entnommen werden. Die
Steuerersparnis je MWh Brennstoff gegenüber der Verfeuerung im Heizkessel beträgt
5,5 €/MWh (Ho). Beispiel:
Vom
01.01. bis 31.12. eines Jahres betrug die Zählerstandsdifferenz des Gasunterzählers
eines BHKW mit 30 kW elektrischer Leistung = 60000 m³ BHKW-Brennstoffbezug
(Ho) = 60000 * 0,9262 * 11,5364 /1000 =
641,10 MWh Steuerrückerstattung
= 641,10 MWh * 5,5 €/MWh
= € 3.536,- BHKW
Brennstoffbezug und beantragte Steuerrückerstattung müssen ins Antragsformular
der Zollbehörde eingetragen werden (Formular beim zuständigen Hauptzollamt erhältlich). Der Betrag zuzüglich MWSt. müsste erstattet werden. Voraussetzung: Der Gesamtwirkungsgrad des BHKW liegt über den für die Mineralölsteuerrückerstattung geforderten 70 % . Der Wirkungsgrad kann dem Datenblatt zum BHKW entnommen werden, was als Nachweis gegenüber den Zollbehörden ausreicht. Die Stromsteuer auf den im BHKW erzeugten Strom wurde bereits über den geringeren Strombezug eingespart, hierzu erfolgt daher keine Rückerstattung über die Zollbehörde.
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