Strom und Wärme
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| Förderung der Kraft-Wärme-KopplungBefreiung von der Strom- und MineralölsteuerBei einer Leistung kleiner als 2000 kW und einem Jahresnutzungsgrad von mehr als 70% sind BHKW von der Mineralöl- und der Stromsteuer befreit! (s. Seite "Ökosteuer") Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz)Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung erhalten einen Zuschlag auf die gesamte im BHKW erzeugte elektrische Energie von 5,11 Ct/kWh für 10 Jahre ab Inbetriebnahme. (gilt für Anlagen die zwischen dem 01.01.09 und dem 31.12.2016 in Betrieb genommen werden) KfW-ProgrammDie Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Investitionen in Anlagen und Maßnahmen, die Energie sparen und den Kohlendioxidausstoß reduzieren. Die KfW bietet Investoren langfristige zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren. BHKW -Einspeisevergütung bei Verwendung von Brennstoffen aus BiomasseDer Bundestag hat am 25.02.2000 das Erneuerbare-Energiengesetz verabschiedet. Alle erfassten Anlagen erhalten für 20 Jahre erhöhte Einspeise-Vergütungen. Energieeinsparverordnung EnEVDie EnEV begrenzt den zulässigen Primärenergiebedarf. Gegenüber der Wärmeschutzverordnung berücksichtigt sie auch die Energieverbräuche eines Gebäudes, die außerhalb, z.B. im Kraftwerk oder beim Transport der Energieträger, entstehen. Damit ergeben sich insbesondere mit Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung herausragende Möglichkeiten den zulässigen Primärenergiebedarf zu unterschreiten.
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