Um eine Förderung nach dem KWK-Gesetz zu erhalten, muss der Anlagenbetreiber im Sinne des Gesetztes eine Zulassung für seine KWK-Anlage erlangen. Dazu stellt dieser einen Antrag auf Anerkennung beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn.
Tel. 06196/404-0
Das Antragsformular ist unter www.bafa.de Rubrik Energie/KWK abrufbar.
Im Antrag wird nach der Stromkennzahl gefragt. Die Stromkennzahl gibt das Verhältnis zwischen elektrischer und thermischer Leistung wieder.
Stromkennzahl = elektrische Leistung / Wärmeleistung
Eine Kopie des positiv beschiedenen Antrags reicht der Anlagenbetreiber an das zuständige Energieversorgungsunternehmen (EVU) weiter, der Zuschlag zur sonst üblichen Einspeisevergütung nach dem KWK-Gesetz wird vom EVU mit ausgezahlt.
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